Visa-Kartenzahlung schützt vor FTI-Insolvenz dank Chargeback


Der Reiseanbieter FTI Touristik hat Insolvenz angemeldet. Dank Visa-Kartenzahlung und dem Chargeback-Verfahren erhalten Sie Ihr Geld zurück! So funktioniert die Rückerstattung.


Trotz Reiseanbieter-Pleite: So erhalten Sie Ihr Geld per Rückerstattung wieder

Der Reiseanbieter FTI Touristik GmbH hat im Juni 2024 Insolvenz angemeldet. Laut Visa schützen Kartenzahlungen dank dem Chargeback-Verfahren davor. 
Aber wie kommen Sie an Ihr Geld

Sie haben eine FTI-Pauschalreise gebucht?

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine FTI-Pauschalreise gebucht haben? Zuerst fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob er die gebuchte Leistung erbringt. 
Haben Sie eine Antwort erhalten? Dann wenden Sie sich damit an den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)
Bei diesem lösen Sie den Sicherungsschein ein. Weiter schreibt Visa: 
"Ist die Transaktion durch die Versicherung geschützt, muss die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Rückmeldung des DRSF abwarten – ob dieser etwas bezahlt, wie viel er bezahlt oder ob er nichts zahlt."

Die Versicherung bezahlt nicht?

Übernimmt der DRSF den Schaden nicht oder nicht vollständig, geben Sie diese Information weiter an Ihre kartenausgebende Bank. Diese kann ein Chargeback-Verfahren einleiten
Visa führt aus: 
"Sobald Karteninhaber:innen die Entscheidung des DRSF über die Höhe der Erstattung erhalten oder wenn nach 60 Tagen keine Rückmeldung des DRSF einging, sollten sie sich an ihre kartenausgebende Bank wenden. Die kartenausgebende Bank prüft dann den Fall."
Bei einigen Banken können Sie die Umsätze im Online-Banking oder per Banking-App reklamieren. Anderen Instituten müssen Sie die Umsatzreklamation als Formular zusenden. Meist verlangt sie dafür folgende Unterlagen
  • Buchungsbestätigung
  • Schriftliche Stellungnahme
  • Nachweis über Klärungsversuch mit dem Versicherer
  • Stornierungsnachweis 

Haben Sie einen berechtigten Anspruch? So leitet Ihre Bank ein Chargeback-Verfahren ein. Sie sollten den Schaden damit ersetzt bekommen. 

Sie haben eine FTI-Einzelleistung gebucht?

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine FTI-Einzelleistung (z.B. einen Flug oder einen Mietwagen) gebucht haben? Auch hier klären Sie zuerst, ob Ihre gebuchte Leistung erbracht wird. 
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich direkt an Ihre kartenausgebende Bank. Visa schreibt: 
"Diese prüft den Fall und leitet bei berechtigtem Anspruch das Chargeback-Verfahren ein."

Auch in diesen Fall müssen Sie in der Regel Ihre Buchungsbestätigung, schriftliche Stellungnahme sowie Stornierungsnachweis zusenden. 

Was passiert bei einem Chargeback-Verfahren?

Über ein Chargeback-Verfahren bekommen Sie Ihr Geld, wenn eine bezahlte Leistung nicht erbracht wird. Ihre kartenausgebende Bank wendet sich dabei an die Bank des Händlers.
Visa fährt fort: 
"Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist die Karteninhaberin oder der Karteninhaber am Ende in der Lage, das Geld von der kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen."
Visa selbst hat damit nichts direkt zu tun. Ihre Bank prüft bei einem Chargeback-Verfahren, ob Ihnen Geld zusteht. 
Gehen Sie bei der nächsten Reise lieber auf Nummer sicher und beantragen Sie jetzt Ihre Visa-Kreditkarte!
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